Ihr Weg zur Anmietung einer Wohnung
Für die Anmietung einer Wohnung von der BGNU ist die Mitgliedschaft zwingend erforderlich. Die Höhe der zu zeichnenden und einzuzahlenden Anteile richtet sich nach der Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung.
Die Mitgliedschaft an sich in Höhe von 8 Geschäftsanteilen zu je 40,00 € ist in den aufgeführten Anteilen bereits enthalten.
Für die gezeichneten und eingezahlten Anteile erhalten unsere Mitglieder jährlich nach Beschluss in der Mitgliederversammlung eine Dividende ausgeschüttet. Hierfür benötigt das Mitglied nach Möglichkeit einen Freistellungsauftrag.
Die eingezahlten Anteile kommen jedem Mitglied zu Gute, da mit diesen Anteilen werterhaltende Maßnahmen am gemeinsamen Bestand finanziert werden, neuer Wohnraum geschaffen und in umweltschonende Energieversorgung investiert wird.
Alle Mitglieder sind Teil der Genossenschaft und haben somit auch eine Eigenverantwortung, die sie durch ihr Mitbestimmungsrecht in der Mitgliederversammlung ausüben können.
Mitgliedschaft nur möglich durch Anmietung einer Wohnung bei der BGNU.
Gemäß Vorstandsbeschluss vom 17.12.2018 wird über einen sofortigen Aufnahmestopp von Mitgliedern als Kapitalanleger verfügt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
| 1-und 2-Zimmer-Wohnung | 30 Anteile | 1.200,00 € |
| 3-und 4-Zimmer-Wohnung | 40 Anteile | 1.600,00 € |
| „An den Schopperplätzen“, „Braun Areal“ Haus 6, Zugspitzring 31, Gottbrodweg 3 + 5 | 50 Anteile | 2.000,00 € |
| „Braun Areal“ Haus 2+4 | 60 Anteile | 2.400,00 € |
Seit 1899 steht die Baugenossenschaft Neu-Ulm eG (BGNU) für sicheres und bezahlbares Wohnen
Dividende: Jährliche Ausschüttung einer Dividende nach Beschluss der Mitgliederversammlung – derzeit 4%.(Freistellungsauftrag empfohlen)
Langfristige Wohnsicherheit: Ihre eingezahlten Anteile sichern nicht nur Ihren Wohnraum, sondern fließen auch in den Werterhalt und die Weiterentwicklung der Genossenschaft ein.
Nachhaltige Investition: Mit Ihren Anteilen werden Sanierungen, Neubauten und umweltschonende Energieversorgung finanziert.
Mitbestimmung: Als Mitglied haben Sie ein aktives Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und gestalten die Zukunft der Genossenschaft mit.
⚠ Wichtiger Hinweis:
Gemäß Vorstandsbeschluss vom 17.12.2018 gilt bis auf Weiteres ein sofortiger Aufnahmestopp für Mitglieder, die ausschließlich als Kapitalanleger beitreten möchten.